Erbschaft auf Teneriffa
Die nachstehenden Erläuterungen gelten für das gesamte spanische Gebiet, einschließlich der Kanarischen Inseln. Nur der steuerliche Aspekt wird anders sein, da jede autonome Region unterschiedliche Steuern und Abgaben hat. Wir sind fachkompetent und können Ihnen in ganz Spanien helfen, damit Ihre Erbschaften reibungslos ablaufen, aber da wir auf Teneriffa ansässig sind und die meisten unserer Kunden Immobilien auf den Inseln haben, liegt der Schwerpunkt unserer Erklärungen auf Teneriffa und den Kanarischen Inseln.
Eine Erbschaft oder ein Nachlass auf Teneriffa ist nichts, was man von zu Hause aus regeln kann. Ihr deutscher Notar kann dies NICHT (vollständig) für Sie erledigen, daher nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch. Bitte kontaktieren Sie uns für eine persönliche Einschätzung Ihres Falles und Ihrer Situation. Wir können Ihnen sowohl bei einer Erbschaft auf den Kanarischen Inseln als auch in Spanien behilflich sein, da das Verfahren bei einer Erbschaft auf Teneriffa das gleiche ist wie bei einer Erbschaft in Spanien. Nur die Steuern sind auf Teneriffa anders (vorteilhafter) als auf dem Festland.
Die Hauptfragen, auf die wir hier eine allgemeine Antwort geben wollen, sind:
- Ist ein spanisches Testament notwendig? Oder kann eine Erbschaft auf Teneriffa ohne Testament oder mit einem deutschen Testament geregelt werden?
- Welches Recht (Land) ist für die Abwicklung der Erbschaft auf Teneriffa zuständig?
- Welche Rolle spielt der deutsche und/oder spanische Notar bei einer Erbschaft auf Teneriffa?
- Wo und wie viel Steuern sind zu zahlen?
- Wie funktioniert das Verfahren und was werden wir für Sie machen?
Die folgende Erläuterung basiert auf der Tatsache, dass der Verstorbene (Erblasser) Deutscher war und in Deutschland lebte, mit einem zweiten Wohnsitz auf Teneriffa und mit deutschen Erben. Im Klartext: Mann und Frau (beide Deutsche) haben ein Ferienhaus auf Teneriffa, der Mann stirbt, und die Frau und 2 Kinder leben noch in Deutschland.
Testament
Ist ein spanisches Testament notwendig, um den Nachlass in Spanien zu regeln?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Es ist nicht notwendig.
Sie können Ihren Nachlass auf Teneriffa auch ohne ein spanisches Testament perfekt regeln. Sie können dies sogar ohne ein deutsches Testament tun. In unserem obigen Beispiel – wo sowohl der Erblasser (verstorben) als auch die Erben (Ehefrau und Kinder) alle in Deutschland leben – wird die Erbschaftsakte in Deutschland eröffnet und vom deutschen Notar bearbeitet (siehe unten). In erster Linie muss der deutsche Notar die Erben ermitteln und bestimmen. Wenn nach deutschem Recht klar ist, wer die Erben sind, prüfen wir mit dem spanischen Justizministerium, ob ein spanisches Testament vorliegt oder nicht. Mehr Informationen über Spanische Testamente finden Sie auf unserer Seite: Spanische Testamente.
Anwendbares Recht
Welches Recht ist anwendbar? Mit anderen Worten: Wie soll das Verfahren ablaufen, über Deutschland oder über Spanien?
Die Europäische Erbrechtsverordnung besagt, dass das Recht des Wohnsitzes des Erblassers auf den Erbfall anzuwenden ist. In unserem Beispiel ist der Ehemann Deutscher und lebt in Deutschland, also ist Deutschland das anwendbare Recht, obwohl sich die Immobilie auf Teneriffa befindet.
Welches Erbrecht anwendbar ist, ist sehr wichtig, da die Erbschaftsregeln innerhalb Europas von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Wir kommen zurück zu unserem Beispiel: Der deutsche Notar wird zuständig sein, einen Erbschein zu erstellen (siehe unten), der als Grundlage für die Abwicklung hier in Spanien dient.
Aber nehmen wir an, der Erblasser ist ein Deutscher, lebt in Frankreich und hat ein Landhaus auf Teneriffa. Dann ist Frankreich das Land, in dem das Erbe eröffnet wird. Es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Gerichtsstand gewählt, nämlich die Staatsangehörigkeit des Erblassers, also Deutschland.
Der Notar
Was die Rolle des Notars betrifft, so müssen wir diese (immer noch unserem Beispiel folgend) in die Rolle des deutschen und des spanischen Notars unterteilen.
- Der deutsche Notar wird den Nachlass in Deutschland eröffnen. Dazu gehört das weltweite Vermögen des Erblassers. Das heißt, alle seine Besitztümer (sowohl beweglich als auch unbeweglich) in Deutschland, aber auch sein Landhaus auf Teneriffa. Der deutsche Notar wird also einen Erbschein (oder einen Europäischen Erbschein) ausstellen, in dem die Aufteilung des Vermögens festgehalten wird. Auf dieser Basis können wir in Spanien vorgehen und die notwendigen Schritte einleiten.
- Der spanische Notar wiederum muss eine Erbschaftsannahmeurkunde nur für das auf spanischem Staatsgebiet befindliche Vermögen aufsetzen. Analog zum deutschen Erbschein müssen wir in Spanien eine notarielle Urkunde aufsetzen, in der die Erben und der Wert des Vermögens genannt werden. Dies dient als Grundlage für die Zahlung der Steuern (siehe unten) und die Eintragung der neuen Eigentümer des Landhauses auf Teneriffa im Grundbuch.
Es ist sehr wichtig, dass auch der zweite Schritt, d.h. die spanische notarielle Urkunde, ausgeführt wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Erben denken, alles sei in Ordnung, da der deutsche Notar alles beurkundet hat und die deutschen Steuern bezahlt wurden. Spanien weiß jedoch nichts davon, was im Falle eines Verkaufs der Immobilie, eines gesperrten spanischen Bankkontos etc. zu Problemen führen wird.
Steuer
In Spanien: Die Erben müssen auch in Spanien Erbschaftssteuer zahlen. Die Erben müssen jedoch nur die Erbschaftsgebühr für den Landsitz auf spanischem Gebiet zahlen. Darüber hinaus sind natürlich alle zusätzlichen Kosten wie der Notar, die (Neu-) Registrierung, unsere Kosten usw zu bezahlen. Denken Sie also nicht, dass es für Spanien in Ordnung ist, wenn Sie das Verfahren in Deutschland durchgeführt haben!
Erbschaft auf Teneriffa Prozess
Aufgrund unserer engen Beziehung zu deutschen und spanischen Notarberuf können wir Ihr Erbe auf Teneriffa oder ein Vermächtnis in Spanien vervollständigen. Reibungslos und sorgenfrei, das ist die Garantie, die wir Ihnen geben, zusammen mit einem exzellenten Service.
Wir werden Sie daher so weit wie möglich von der spanischen Bürokratie verschonen und uns umgehend an Ihren Notar in Deutschland wenden, um die erforderlichen Unterlagen von ihm zu erhalten, damit wir wiederum die Nachlassakte in Spanien öffnen können.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Ansiedlung des Nachlasses in Spanien:
- Die Erben sind persönlich anwesend und wir begleiten sie zum spanischen Notar, um alle Formalitäten zu erledigen und die Annahme der Erbschaft zu unterzeichnen;
- Die Erben erteilen uns eine Vollmacht, damit wir alles arrangieren und erledigen können, ohne dass sie hier sein müssen. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie nicht anreisen müssen und wir Sie über den Status der Datei auf dem Laufenden halten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Tod des Erblassers 6 Monate Zeit haben, um das Anwesen in Spanien zu eröffnen. Um das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können, wird empfohlen, die Erbschaft zunächst auf Teneriffa zu begleichen, bevor die Erbschaft in Deutschland abgeschlossen wird. In den meisten Fällen empfehlen wir Ihnen daher, uns eine Vollmacht zur Bearbeitung Ihrer Erbschaftsakte hier in Spanien zu erteilen, damit dies so schnell und reibungslos wie möglich erfolgt.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen oder Ihrem Notar?
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erblassers
- Die spanische NIE-Nummer des Erblassers
- Internationale Sterbeurkunde mit Apostille
- Erbschaftsbescheinigung mit Apostille (wir können die Übersetzung ins Spanische liefern)
- Informationen zu allen Mobilien und Immobilien in Spanien
- Angaben zu den Erben, damit wir eine zweisprachige notarielle Vollmacht erstellen können
Die Organisation des Nachlasses in Spanien beinhaltet natürlich viel mehr als diese Dokumente. Wir werden auch Folgendes für Ihr Anwesen in Spanien arrangieren:
- Überprüfen, ob die Immobilie tatsächlich Eigentum des Erblassers ist
- Überprüfen, ob noch Schulden vorhanden sind (Bankdarlehen, unbezahlte Rechnungen usw.).
- Überprüfen, ob kommunale Steuern und Katastereinkommen gezahlt wurden
- Berechnung des Steuerwerts der Immobilie (für Steuerzwecke)
- Falls gewünscht, einen offiziellen Bewertungsbericht erstellen lassen (Marktwertermittlung)
- Berechnung der zu zahlenden kommunalen Kapitalertragssteuer (plusvalía)
- Berechnung der Gesamtkosten des Nachlasses
- Anfrage des spanischen Justizministeriums, ob ein spanischer letzter Wille oder Testament vorliegt
- Vollständige rechtliche Beratung und Abwicklung Ihres Nachlasses (mit oder ohne Ihre Anwesenheit)
- Bekommen von die NIEs für die Erben, wenn sie noch keine besitzen
- Registrierung der Erben bei den spanischen Steuerbehörden
- Zahlung von alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die sich aus der Annahme und Ausführung der Erbschaft ergeben
- Ummeldung von allen Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom, …) auf den Namen der Erben
- Registrierung der Erben als neue Eigentümer bei den zuständigen Behörden
- Lastschrift auf dem Bankkonto der Erben aller Versorgungsunternehmen, einschließlich der jährlichen Grundsteuer (IBI) und der Basura (Müll) Steuern.
- Nachverfolgung und Berechnung der jährlichen Nicht-Resident Steuer.
Kurz gesagt, wir kümmern uns um ALLES, was mit Ihrem Erbe in Spanien zu tun hat, auch ohne dass Sie anwesend sind oder anwesend sein müssen. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Fall zu besprechen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen vertreten sind!
