Kaufberatung in Spanien: Wir sind Ihr Referenzpartner für die komplette Kaufberatung in Spanien und die Kanarische Inseln! Sie haben bestimmt schon Geschichten von betrogenen Menschen gehört oder gelesen, die eine Immobilie in Spanien oder auf Teneriffa gekauft haben. Oder dass man niemandem trauen kann. Oder dass es unmöglich ist, wenn Sie die spanische Sprache nicht beherrschen. Nichts davon gilt, wenn Sie mit Seb Leeson Consulting zusammenarbeiten und wir Sie beim Kauf Ihrer Immobilie unterstützen!
Welche Dienstleistungen bieten wir an? Wenn wir Sie beim Kauf einer Immobilie auf Teneriffa oder in Spanien unterstützen, arbeiten wir immer mit Gesamtlösungen, bei denen Sie im Mittelpunkt stehen. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Unsere wichtigsten Vorteile:

  • Beratung auf Deutsch

  • Wir vertreten Sie und verteidigen Ihre Interessen

  • Unabhängige Kontrollen

  • Komplette Beratung von A bis Z

  • Als anerkannte spanische Asesoria sind wir Mitglied in mehreren Berufsverbänden und für alle unsere Tätigkeiten versichert

  • Erfahrung und Prestige. Wir liefern immer perfekte Arbeit, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können!

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Kaufberatung in Spanien: Ankauf

Immobilien kaufen in Spanien oder auf Teneriffa im Allgemeinen, ist ähnlich wie in Deutschland, Österreich,… aber es gibt einige wichtige Unterschiede. Unsere Kaufberatung in Spanien und die Unterstützung ist also kein unnötiger Luxus, gibt Ihnen mehr Sicherheit und verhindert spätere Probleme und hohe Kosten. Unabhängig davon, wo oder durch wen Sie in Spanien kaufen, lassen Sie sich immer von einer unabhängigen Partei, wie Seb Leeson Consulting, beraten!

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über den Ablauf des Einkaufs geben, um einen reibungslosen und korrekten Ablauf jeder Transaktion zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

ACHTUNG! Für spezielle Fälle lesen Sie bitte die folgenden verwandten Artikel, die diese Themen behandeln:

NIE – Número de Identificación de Extranjero

Immobilien kaufen auf Teneriffa oder Spanien als Privatperson ist nicht möglich ohne die berühmte NIE. Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer, die auch als Steueridentifikationsnummer dient, die jeder Ausländer in Spanien, der u.a. eine Immobilie erwerben möchte, haben muss. Die NIE besorgen wir für Sie über die Policía Nacional des Gebiets, in dem Sie die Immobilie kaufen möchten, oder Sie können sie selbst über eine spanische Botschaft besorgen.

Das spanische Finanzamt

Immobilien kaufen in Spanien geht leider nicht ohne Steuern zu zahlen. Seit 2018 müssen Sie sich im Voraus beim spanischen Finanzamt registrieren lassen, damit Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen in Spanien nachkommen können. Leider wissen wir alle, dass wir Steuern zahlen müssen, in Spanien ist das nicht anders. Bei unserer Kaufberatung in Spanien erledigen für Sie die Anmeldung bei dem Finanzamt telematisch, so dass Sie nichts tun müssen!

Das Angebot

In Spanien gibt es keine festen Regeln, wenn es darum geht, ein Angebot zum Kauf einer Immobilie auf Teneriffa abzugeben. Eine Frage, die wir oft gestellt bekommen, ist „wieviel Rabatt kann ich bekommen?“. Darauf gibt es keine feste Antwort, da es ganz von der verkaufenden Partei abhängt. Ist der Verkäufer in Eile zu verkaufen? Braucht er dringend Geld? Ist es preislich viel zu hoch angesiedelt? Ist die Immobilie schon lange auf dem Markt? Dies sind nur einige der Faktoren, die den Preis und das Bieterverfahren beeinflussen können.

Wir haben gesehen, dass es 20% Preisnachlass auf den Kaufpreis gegeben wurden, aber wir haben auch gesehen, dass ein Verkäufer keinen einzigen Cent Preisnachlass gegeben hat…

Der Kaufvertrag

Sobald Sie Ihre Auswahl der gewünschten Immobilie getroffen haben, wird der Immobilienmakler normalerweise einen Privatvertrag mit Anzahlung aufsetzen, der sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu unterzeichnen ist und dem bevorstehenden Kauf Legitimität verleiht. Der Kauf einer Immobilie auf Teneriffa erfolgt im Allgemeinen durch die Unterzeichnung eines Privatvertrags, bevor man zum Notar geht, obwohl dies keine gesetzliche Verpflichtung ist. Es ist daher üblich, dass Sie als Käufer bei Unterzeichnung dieses Dokuments eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Kaufspreises leisten. Sie verlieren diesen Vorschuss, wenn Sie sich danach gegen einen Kauf entscheiden.

Diese Kaution verbleibt auf dem Konto des Vermittlers (Makler, Rechtsanwalt, Dritter, …) bis zur Unterzeichnung der Kaufurkunde oder wird ggf. an den Verkäufer ausgezahlt.

Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie einen Privatvertrag mit einem Immobilienmakler unterschreiben, damit wir ihn für Sie überprüfen und Ihre Interessen wahrnehmen können! Ein unterschriebenes Dokument ist rechtsgültig und Sie sollten sicher sein, dass Sie verstehen, was Sie unterschreiben und kaufen.

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Verifizierung von Schulden

Immobilien kaufen auf Teneriffa oder in Spanien ist ein wenig anders als in Deutschland. In Spanien und auf den Kanarischen Inseln können Sie Schulden auf Immobilien übernehmen, diese werden beim Verkauf nicht automatisch getilgt. Dramatische Geschichten, die man manchmal in den Nachrichten hört, rühren meist daher, dass dies nicht geprüft wurde und der Käufer nicht von einem unabhängigen Berater unterstützt wurde. Oder noch schlimmer, dass Böswilligkeit im Spiel war.

Immobilien kaufen auf Teneriffa mit einer laufenden Hypothek ist möglich, Sie können sogar die Hypothek übernehmen, aber das wird nicht empfohlen. Wenn noch eine Hypothek auf der Immobilie läuft, muss diese auch nach der Unterzeichnung der Urkunde beglichen werden. Die Liquidation eines laufenden Kredits kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Bank zurückgezahlt werden muss, woraufhin eine weitere Urkunde ausgestellt werden muss, um die Hypothek aus dem Register zu löschen.

Sie müssen auch sicherstellen, dass der Verkäufer alle anderen laufenden Rechnungen bezahlt hat, wie Wasser, Strom, die Gemeinde (falls zutreffend), Basura (Müllabfuhr) und IBI/SUMA ( Grundsteuer). Sie müssen als Käufer sicher sein, dass Sie völlig schuldenfrei kaufen, oder dass die Schulden von dem Preis, den Sie dem Verkäufer zahlen, abgezogen werden!

Eine kommunale Kapitalertragssteuer muss vom Verkäufer beim Verkauf seiner Immobilie gezahlt werden, aber es ist die gesetzliche Verpflichtung des Käufers, diese tatsächlich an die Regierung zu zahlen, wenn der Verkäufer ein Nicht-Ansässiger ist. Es ist also wichtig, im Voraus zu wissen, wie hoch dieser Betrag sein wird, da er vom Preis abgezogen wird. Die Kapitalertragssteuer wird nicht beim Notar, sondern später über die Gemeinde abgeführt. Sie ziehen diesen Betrag vom Kaufpreis ab und Seb Leeson & Co wird ihn für Sie an die zuständigen staatlichen Behörden zahlen.

Wenn der Verkäufer kein Steuerinländer ist, muss ein Abzug von 3 % auf den Verkaufspreis vorgenommen werden. Auch hier liegt die Verpflichtung, dies an die spanischen Finanzämter zu zahlen, beim Käufer. Auch dies wird nicht beim Notar erledigt, sondern von Seb Leeson & Co bei den zuständigen Stellen.

Die Zahlung

In der Regel haben Sie bereits 10% an uns oder an den Vertreter des Verkäufers als Anzahlung für den Kauf der Immobilie gezahlt. Bleibt noch der Restbetrag für den eigentlichen Kauf zu zahlen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, die wir hier kurz erläutern wollen:

  • Über Ihr eigenes spanisches Bankkonto: Dies hat den Vorteil, dass Sie die volle Kontrolle über Ihre eigenen Finanzen behalten, d.h. Sie überweisen das Geld für den Kauf von Ihrem eigenen deutschen Konto auf Ihr eigenes (neues) spanisches Bankkonto. Der Nachteil ist, dass spanische Bankkonten nicht billig sind. Sie müssen auch die Tatsache berücksichtigen, dass der Verkäufer höchstwahrscheinlich einen beglaubigten spanischen Bankscheck möchte, und wenn Sie diesen auf Ihr eigenes spanisches Konto ausstellen, müssen Sie zwischen 0,4 % und 0,7 % darauf bezahlen. Sie werden also sofort Hunderte bis Tausende von Euro dafür verlieren.

  • Über den spanischen Notar: Dies hat den Vorteil, dass Sie kein spanisches Konto eröffnen müssen. Aber der Notar wird eine zusätzliche Urkunde erstellen, die Sie bezahlen müssen. Rechnen Sie mit durchschnittlich 450€ Mehrkosten.

  • Über unser Kundenkonto: Wir haben ein spezielles Kundenkonto bei der spanischen Privatbank „Banca March“, auf dem wir Ihre Gelder für den Kauf von Immobilien entgegennehmen können. Wenn wir zertifizierte Bankschecks anfordern, die wir dem Verkäufer bei der Unterzeichnung der Urkunde geben, müssen wir nur 50€ Provision an die Bank zahlen. Dies ist also die mit Abstand billigste und einfachste Art zu arbeiten. Sie brauchen kein spanisches Bankkonto. Wir sorgen dafür, dass alle Versorgungsleistungen über Ihr deutsches Konto abgewickelt werden. Sorglos und ohne Kosten!

  • Direkt an den Verkäufer: Sie haben auch die Möglichkeit, den Betrag vor dem Verkauf an den Verkäufer zu überweisen. Dass dies einige Probleme und Gefahren mit sich bringen kann, versteht sich von selbst.

Das spanische Bankkonto

Wenn Sie sich für die Eröffnung eines spanischen Bankkontos entscheiden, gibt es eine Reihe von Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen. Der Vorteil des spanischen Bankkontos ist, dass man alles sauber getrennt halten kann, der Nachteil ist, dass die spanischen Bankkonten nicht billig sind und für alles Mögliche eine Provision verlangt wird.

Zur Eröffnung des Bankkontos benötigen wir von Ihnen Folgendes:

  • Bank-Anmeldeformular zur Kontoeröffnung (das Sie von uns erhalten)

  • Letzter Steuerbescheid

  • Nachweis über die Herkunft der Mittel, die Sie für den Kauf verwenden werden

Der Notar

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Immobilien kaufen auf Teneriffa oder in Spanien wird ebenfalls über einen Notar abgewickelt. Obwohl es durchaus möglich ist, die Transaktion ohne Notar durchzuführen, empfehlen wir dies absolut nicht! Es wird ein Termin mit einem Notar der Wahl des Käufers vereinbart. In der Regel zwischen 1 und 3 Monaten nach Unterzeichnung der Kaufverpflichtung, für die Unterzeichnung der notariellen Urkunde, die Bezahlung und die Schlüsselübergabe.

Allerdings hat der Notar in Spanien nicht die gleiche Funktion wie ein deutscher Notar. Der spanische Notar wird die Urkunde auf der Grundlage der Informationen, die wir ihm zur Verfügung stellen, vorbereiten. Er wird die Immobilie, die Sie kaufen, nicht untersuchen! Er ist auch nicht verantwortlich für die Abwicklung, die Richtigkeit der Angaben oder gelieferte Unterlagen! Daher brauchen Sie immer eine unabhängige Partei (wie Seb Leeson & Co), die Ihnen zur Seite steht und sicherstellt, dass alles reibungslos abläuft.

Registrierung

Ihr Kauf muss bei den zuständigen Behörden registriert werden. Der Notar tut dies jedoch nicht und Sie als neuer Eigentümer sind dafür verantwortlich. Selbstverständlich kümmert sich Seb Leeson Consulting für Sie um diese Aufgabe.

Der Registrierungsprozess dauert oft mehrere Wochen und es fallen auch Kosten an, die sich nach dem Kaufwert Ihrer Immobilie richten. Dies sind die Registrierungsgebühren.

Kaufberatung in Spanien: Steuern

Ihre größten zusätzlichen Kosten beim Kauf sind die Grunderwerbssteuern. Diese hängen von einer Reihe von Parametern ab:

  • Sie kaufen normal genutzte Immobilien
  • Sie kaufen Neubauten
  • Sie kaufen über eine Auktion oder Bankrücknahme: Hier gelten regelmäßig Ausnahmen oder andere Regeln

Dies hängt auch von der Region ab, in der sich die Immobilie befindet. Zum Beispiel sind die Grunderwerbssteuern in Madrid nicht die selben wie die in Andalusien oder auf den Kanarischen Inseln. Eine Übersicht der Kosten und Steuern bei Ihrem Kauf finden Sie auf der Seite „Steuern beim Kauf“.

Sie müssen die Erklärung und Zahlung dieser Steuer nach Unterzeichnung der Kaufurkunde selbst veranlassen, der Notar kümmert sich nicht darum. Auch das übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Versorgungsunternehmen

Wie bei Ihrem Haus müssen die Versorgungseinrichtungen vom Vorbesitzer auf Ihren Namen umgeldet werden. Dazu gehören die Unterzeichnung eines Stromvertrags, die Wasserversorgung, die Müllabfuhr, die Anmeldung bei der Gemeinde, Grundsteuern usw. Selbstverständlich wird Seb Leeson & Co dies für Sie erledigen, und wir richten auch die notwendigen Lastschriftverfahren für Sie ein.

Kaufberatung in Spanien: Katasteramt

Sie müssen die Gemeinde und das Kastateramt darüber informieren, dass Sie der neue Eigentümer Ihrer Immobilie sind. Jährlich müssen Sie eine Grundsteuer zahlen, die hier Impuesto sobre los Bienes Inmuebles (IBI) oder in einigen Gemeinden SUMA genannt wird. Wir lassen alle unsere Kunden diese Steuer von ihrem Bankkonto abbuchen, damit Sie nie zu spät zahlen und Strafen zahlen müssen.

Nach dem Ankauf

Nach der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde (Ihres Kaufs) beim Notar sind noch eine Reihe von Kosten zu zahlen und auch eine Menge Formalitäten zu erledigen.

Aufgrund der sehr komplexen Bürokratie in Spanien ist es üblich, dass sich ein Dritter um alle weiteren Absprachen kümmert, da diese Pflichten NICHT vom Notariat in Spanien wahrgenommen werden. Seb Leeson Consulting kümmert sich für Sie darum, so dass Sie nichts tun müssen und Ihre Neuanschaffung sofort genießen können! Unsere Beratung ist von A bis Z, Sie müssen sich um nichts kümmern! Bei uns können Sie sicher sein, dass alles 100% persönlich und rechtlich geregelt ist und wir alles reibungslos abwickeln. Die Testimonials unserer Kunden sprechen für sich!

Zu den Formalitäten, die wir für Sie erledigen, gehören u.a. die folgenden und sind vollständig in unserem Service enthalten:

  • Zahlung der Rechnung des Notars

  • Abholung Ihrer Originalurkunde beim Notar

  • Zahlung der Grunderwerbssteuern an die Regierung

  • Zahlung der einbehaltenen 3% Steuer für Nicht-Residenten, die ihre Immobilien verkaufen

  • Zahlung des einbehaltenen Plusvalía

  • Registrierung im Grundbuchamt

  • Zahlung der Grundbuchamtsgebühren

  • Ummeldung des Wasseranschlusses und Unterzeichnung des Vertrags mit der Wassergesellschaft

  • Lastschriftverfahren für Ihre Wasserrechnungen

  • Ummeldung des Stromanschlusses und Unterzeichnung des Vertrags mit der Stromgesellschaft

  • Lastschriftverfahren für Ihre Stromrechnungen

  • Anmeldung bei der Gemeinde für die Basura-Steuer (Müllabfuhr)

  • Abbuchen Basura (Müllabfuhr)

  • Anmeldung beim Katasteramt (IBI)

  • Lastschriftverfahren für die Grundsteuer (die IBI ist jährlich zu zahlen)

  • Anmeldung bei der Comunidad (Eigentümerverwaltung)

  • Lastschriftverfahren für ihre Abgaben an die Eigentümerverwaltung

Kaufberatung in Spanien: zum Schluss

Seb Leeson Consulting ist die Referenz, um Sie beim Kauf auf Teneriffa, auf den anderen Inseln oder in Spanien voll und ganz zu unterstützen, um einen einwandfreien Ablauf ohne Stress zu gewährleisten. Immobilien kaufen ist etwas, das Sie mit uns an Ihrer Seite tun, ob Sie nun direkt von einer Privatperson, über einen Immobilienmakler oder von einem Bauträger kaufen – lassen Sie sich von uns beraten und führen, in Ihrer eigenen Sprache, mit Garantien, Sie werden es nicht bereuen!

Die Wahl von Seb Leeson Consulting ist eine Wahl für eine reibungslose und professionelle Kaufberatung auf Teneriffa oder in Spanien!

Weitere Informationen Kaufberatung in Spanien

  •  NORMALE KÄUFE: Unter „normalen“ Käufen verstehen wir existierende Immobilien, die Sie als Privatperson erwerben möchten. Lesen Sie unseren Artikel über den Kaufprozess von Immobilien.

  • BANKRÜCKNAHME: Das Verfahren zum Kauf einer Bankrücknahme unterscheidet sich von einem „normalen“ Immobilienkaufverfahren. Lesen Sie den Artikel, der alles über den Kauf von Bankrücknahmen in Spanien erklärt: Kauf von Bankrücknahmen in Spanien.

  • NEUBAU: Der Kauf einer Neuwohnung unterscheidet sich auch vom Kauf einer existierenden Immobilie. Oft kaufen Sie “ auf Plan“ und müssen in Raten an den Bauträger zahlen. Lesen Sie unseren Artikel über den Kauf einer Neuwohnung in Spanien

  • UNTERNEHMUNG: Der Kauf über eine im Ausland registrierte Unternehmung ist eine der Möglichkeiten, wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben möchten. Sie können also durchaus mit Ihrer deutschen Unternehmung Immobilien in Spanien kaufen, was ein erheblicher steuerlicher Vorteil sein kann. Dies erfordert ein zusätzliches Verfahren, das wir für Sie übernehmen können. Lesen Sie unseren Artikel über den Kauf von Immobilien mit einer Unternehmung.

  • TRENNUNG: Die Trennung oder der „Auskauf“ eines Miteigentümers einer spanischen Immobilie erfordert ebenfalls die Erledigung der notwendigen Formalitäten. Lesen Sie hier unseren Artikel über Trennungen und Auskauf von Partnern.

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