Kaufsteuer in Spanien: Beim Erwerb von Immobilien in Spanien müssen Sie Steuern sowie einige Kosten zahlen, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien verbunden sind.

Kaufsteuer in Spanien

Kaufsteuer in Spanien

Wenn wir Sie bei Ihrem Einkauf begleiten, geben wir Ihnen selbstverständlich vorab einen persönlichen und detaillierten Überblick über Ihre Einkaufskosten und Steuern. Die Steuern müssen gegebenenfalls an die autonome Region oder an die spanischen Steuerbehörden abgeführt werden. Zusätzlich zu den Grunderwerbssteuern und Steuern, die wir gleich auflisten werden, fallen mit Ihrem Einkauf auch kleine Kosten an, wie die NIE Nummer, NIF Nummer und die Clave Digital (digitaler Login-Token) usw.

Neben diesen Steuern unterliegen Sie in Spanien auch der Grundsteuer, der Steuer für Nichtansässige und möglicherweise auch der Vermögenssteuer in Spanien.

Notargebühren und Registrierungsgebühren

Die ersten beiden Kosten, die Sie bei einem normalen Kaufvorgang haben werden, sind natürlich die Notargebühren und die Grundbuchamtsgebühren. In der Regel sind diese relativ einfach und man sollte für beides zusammen 1500€ bis 3500€ einplanen. Diese richten sich nach dem Kaufpreis, aber auch nach der Anzahl der Seiten, die Ihr Kaufvertrag und die Anlagen etc. haben. Zwar gibt es Staffeln für die Notare, manche verlangen für bestimmte Dokumente etwas mehr oder weniger. Das Grundbuchamt arbeitet auf ähnliche Weise, daher ist es schwierig, im Voraus einen genauen Betrag für diese beiden Gebühren anzugeben, aber wir geben Ihnen eine ungefähre Provision.

Beim Kauf von gebrauchten Immobilien:

Diese Steuer variiert von autonomer Region zu autonomer Region. Nachfolgend haben wir die gängigsten aufgelistet. Diese Steuer wird beim Kauf von „gebrauchten“ Immobilien fällig, also wenn es sich nicht um Neubauten handelt.

  • 6% auf den Einkaufswert in Madrid
  • 6,5 % auf den Einkaufswert auf den Kanarischen Inseln
  • 7% auf den Einkaufswert in Andalusien
  • 8% auf den Einkaufswert in Murcia
  • 8%-11,5% auf den Einkaufswert auf den Balearen
  • 10% auf den Einkaufswert in Valencia

Beim Kauf eines Neubaus:

Diese Steuer variiert von autonomer Region zu autonomer Region. Nachfolgend haben wir die gängigsten aufgelistet. Diese Steuer wird beim Kauf eines Neubaus fällig, also wenn es sich um eine Erstübertragung handelt.

  • 7% + 1% auf den Einkaufswert auf den Kanarischen Inseln
  • 10% + 0,75% auf den Einkaufswert in Madrid
  • 10 % + 1,2 % auf den Einkaufswert in Andalusien
  • 10% + 1,5% auf den Einkaufswert in Murcia
  • 10% + 1,5% auf den Einkaufswert auf den Balearen
  • 10% + 1,5% auf den Einkaufswert in Valencia