Die Verpflichtung, einen Notar persönlich aufzusuchen, um bestimmte öffentliche Dokumente zu unterzeichnen, ist nicht mehr erforderlich.
Physische Anwesenheit beim Notar: Ab heute tritt das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai in Kraft, das die Richtlinien der Europäischen Union bezüglich der Digitalisierung von Notariats- und Registrierungsakten umsetzt und das Notariatsgesetz vom 28. Mai 1862 durch seinen Artikel 34 abändert.
In diesem Zusammenhang legt Artikel 17 ter des Notariatsgesetzes die Rechtsgeschäfte fest, für die eine notarielle Beurkundung und Bevollmächtigung per Videokonferenz durchgeführt werden kann. Ihre physische Anwesenheit beim Notar ist also in folgenden Fällen nicht erforderlich:
– Handelspolicen.
– Gesellschaftsgründungen, Ernennungen und Handelsvollmachten sowie die Vornahme aller anderen gesellschaftsrechtlichen Handlungen, sofern die Einlagen der Gesellschafter auf das Stammkapital in bar erfolgen.
– Vollmachten zur rechtlichen Vertretung, für den Verkehr mit Behörden sowie Wahlvollmachten und Vollmachten für bestimmte Handlungen. Es ist wichtig klarzustellen, dass General- oder Vorsorgevollmachten nicht per Videokonferenz erteilt werden können (es handelt sich um Vollmachten für den Fall, dass die Fähigkeit, den eigenen Willen zu äußern, verloren geht).
– Widerruf von Vollmachten, mit Ausnahme von allgemeinen Vorsorgevollmachten.
– Zahlungsaufforderungen und Annullierung von Garantien.
– Protokolle von Hauptversammlungen und Referenzprotokolle im engeren Sinne.
– Beglaubigung der Unterschriftslegitimation.
– Testamente in Situationen erklärter Epidemien während der Niederlassungspflicht.
– Erklärungen über einen Neubau ohne Erlöschen des Miteigentums, noch über die Aufteilung des Eigentums und die Teilung des horizontalen Eigentums.
– Schlichtung, es sei denn, der Notar hält die physische Anwesenheit für erforderlich.
– Alle Rechtshandlungen und -geschäfte, für die eine gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht.
Es ist wichtig, daran zu denken, dass es sich um eine Alternative zur traditionellen physischen Anwesenheit beim Notar/persönlichen System handelt und dass es, wie bei allen neuen Systemen, am Anfang wahrscheinlich einige Probleme geben wird…
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