Steuer für Nicht-Residenten in Spanien: Als Immobilienbesitzer in Spanien (auch auf Teneriffa) müssen Sie 2 Steuern auf Ihre Immobilie zahlen:

Die erste ist die Impuesto sobre los Bienes Inmuebles (IBI); diese ist vergleichbar mit der Grundsteuer in Deutschland. Wenn Sie bei Ihrem Einkauf von uns unterstützt wurden, müssen Sie nichts tun, wir sorgen dafür, dass der Betrag automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht wird. Wenn dies nicht automatisch geschieht und Sie es wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir es für Sie erledigen können.

Die zweite ist die Nichtresidenten-Steuer. Im Volksmund „Modelo 210“ genannt, nach der Nummer des dafür verwendeten Dokuments. Dieser Artikel befasst sich mit dieser Steuer, der Steuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien.

Modelo 210 – Steuer für Nicht-Residenten in Spanien

Sie müssen die Nicht-Residenten Steuer in Spanien zahlen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind kein Steuerresident in Spanien. Das heißt, Sie geben Ihre jährliche Steuererklärung nicht in Spanien ab, sondern in einem anderen Land (zum Beispiel Deutschland). In dieser Situation sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung für die Immobilien, die Sie in Spanien besitzen, abzugeben und werden dafür in Spanien besteuert. Schließlich befindet sich die Immobilie auf spanischem Territorium. 

Mit anderen Worten: Sie müssen diese Steuererklärung, von Ausnahmen abgesehen, wie die meisten Personen, die einen Außenwohnsitz in Spanien haben, abgeben und bezahlen. Der offizielle Name lautet  „Impuesto sobre la Renta de no Residentes (sin establecimiento permanente)“.

Steuer für Nicht-Residenten: Sie sind für die Zahlung dieser Steuerschuld verantwortlich

Die Steuererklärung muss vom Eigentümer der Immobilie (oder dem Nießbraucher) jedes Jahr freiwillig abgegeben werden. Sie erhalten keine Aufforderung oder Mitteilung von der Regierung, dass Sie zahlen müssen.

Aber KEINE SORGE! Für unsere Kunden erledigen wir dies automatisch, und Sie werden von uns über das Ergebnis informiert. Wir machen die Berechnung und leiten die notwendigen Schritte ein, damit Sie allen Verpflichtungen nachkommen können und somit keine Bußgelder anfallen! Möchten Sie, dass wir uns um Ihre Verpflichtungen und Steuern in Spanien kümmern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir erklären Ihnen unverbindlich unsere Arbeitsweise.

Steuer für Nicht-Residenten: Wie ist die Erklärung abzugeben?

Das Modelo 210 ist das für diese Erklärung verwendete Formular. Der einfachste Weg, um keine Sorgen zu haben und alles in Ordnung zu bringen, ist, uns zu kontaktieren, damit wir uns um Ihre Jahreserklärung kümmern können. So können Sie sicher sein, dass Sie es nicht vergessen, denn wir informieren Sie jedes Jahr über den zu zahlenden Betrag.

Wir führen eine jährliche Berechnung des von Ihnen an die spanischen Steuerbehörden zu zahlenden Betrags durch und senden Ihnen das Ergebnis zu. Diesen Betrag überweisen Sie dann zusammen mit unserem Honorar auf unser Kundenkonto. Sobald wir den Betrag erhalten haben, werden wir Ihre Steuererklärung beim spanischen Finanzamt einreichen und den Steuerbescheid bezahlen. Wenn dies alles erledigt ist, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Nachweis der Abgabe der Steuererklärung, der Zahlung der Steuer und unserer Rechnung. Einfacher geht’s nicht!

Dazu benötigen wir einige Informationen, nämlich:

  • Die Katasterdaten Ihres Grundstücks. Die wichtigen Faktoren sind die Katasterreferenznummer, der Katasterwert sowohl des Grundstücks als auch der Gebäude und die letzte Revision des Katasterwerts, da dies einen Einfluss auf die endgültige Steuerveranlagung hat. Diese Daten können beim Katasteramt erfragt werden, oder sind oft auf dem Dokument der IBI / SUMA zu finden.

  • Wer ist der Eigentümer der Immobilie? Wenn es nur 1 Eigentümer gibt, muss nur er/sie die Erklärung abgeben. Wenn Sie z.B. als Ehepaar beide 50% Eigentümer sind (Sie haben es gemeinsam gekauft), müssen beide eine Erklärung für jeweils 50% abgeben. Wenn Sie den Nießbrauch und Ihre Kinder das nackte Eigentum haben, werden wir die Erklärung in Ihrem Namen abgeben. Leider ist es NICHT erlaubt, als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

  • NIE Nummer  des/r Eigentümer/s.

  • Personalausweis/Reisepass und Daten des rechtmäßigen Eigentümer/s.

Und wenn Sie verkaufen wollen?

Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, wird der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs 3% des Verkaufspreises einbehalten. Dies wird von vielen Menschen (einschließlich Immobilienmaklern) fälschlicherweise als feste Steuer auf den Verkauf angenommen. Dies ist jedoch nicht korrekt!

Die vom Verkaufspreis einbehaltenen 3% sind eine Vorauszahlung der tatsächlichen Gewinnsteuer auf den Verkauf von Immobilien, die Sie als Verkäufer innerhalb von 90 Tagen einreichen und abrechnen müssen.

Mit anderen Worten: Die vom Verkaufspreis einbehaltenen 3% können zu viel oder zu wenig sein und müssen mit den spanischen Steuerbehörden geklärt werden. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie beabsichtigen zu verkaufen, damit wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie umfassend begleiten und sicherstellen können, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

  • Wenn die einbehaltenen 3 % zu viel waren und Sie deshalb weniger Steuern hätten zahlen müssen, werden wir die Differenz von den spanischen Steuerbehörden zurückfordern.

  • Wenn die einbehaltenen 3% zu wenig waren und Sie deshalb mehr Steuern zahlen müssen, reichen wir die zusätzliche Erklärung bei den spanischen Steuerbehörden ein und begleichen die Differenz.

Was passiert bei einer Trennung?

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien mit mehr als einer Person besitzen, ist es möglich, dass Sie eines Tages beschließen, den/die anderen Eigentümer auszukaufen oder sich von Ihrem Partner zu trennen. Wenn dies geschieht, muss eine neue notarielle Urkunde angefertigt und unterschrieben werden, so wie beim damaligen Erwerb der  Immobilie. Der Ablauf ist ungefähr derselbe wie bei einem normalen Kauf oder Verkauf, nur dass es in diesem Fall einen steuerlichen Vorteil für Sie gibt. Lesen Sie unseren vollständigen Artikel über Eigentumsteilung in Spanien.

Eine Berechnung und Erklärung der Gewinnsteuer wird auch in Spanien fällig.

Mit anderen Worten: Wie bei einem normalen Verkauf wird die spanische Steuerbehörde ein Stück vom Kuchen haben wollen, und es muss eine korrekte Berechnung erstellt und eingereicht werden, damit Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Trennung komplett zu regeln, einschließlich der Erledigung Ihrer Steuererklärung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen!

Was passiert, wenn Sie eine Spende tätigen?

Wenn Sie Ihre Immobilie schenken wollen (z.B. an Ihre Kinder), muss eine neue notarielle Urkunde erstellt und unterschrieben werden, so wie beim damaligen Kauf. Lesen Sie unseren vollständigen Artikel über das Schenken von Immobilien in Spanien.

Auch bei einer Schenkung wird in Spanien eine Berechnung und Erklärung der Gewinnsteuer fällig.

Mit anderen Worten: Wie bei einem normalen Verkauf wird die spanische Steuerbehörde ein Stück vom Kuchen haben wollen, und es muss eine korrekte Berechnung erstellt und eingereicht werden, damit Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Sie umfassend durch den Prozess der Spende Ihres Eigentums begleiten können, einschließlich der Erledigung Ihrer Steuererklärung, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

Steuer für Nicht-Residenten: Übersicht

  • Jahreserklärung vor dem 31. Dezember

  • Obligatorisch, wenn Sie kein Steuerresident sind und wenn Sie Immobilien in Spanien besitzen

  • Wir berechnen und erstellen Ihre jährliche Steuererklärung, so dass Sie nichts tun müssen

  • Wir tun dies für ganz Spanien, einschließlich der Kanarischen Inseln

  • Die Kosten für die Berechnung und Einreichung der Erklärung und die jährliche Nachkontrolle betragen 60€ pro Erklärung / 40€ pro zusätzlichem Nebengebäude (Garage, Abstellraum etc.) +7% IGIC (Mehrwertsteuer der Kanarischen Inseln, wo wir uns befinden)

  • KONTAKTIEREN Sie uns, damit wir alles für Sie arrangieren und nachverfolgen können, ganz ohne Sorgen!

Unsere Raten

Einzelerklärung

60Einzelerklärung
  • 1 Erklärung wenn Sie nur der Eigentümer sind
  • für Haus, Wohnung, Studio, …

Einzelerklärung

40Einzelerklärung
  • 1 Erklärung wenn Sie nur der Eigentümer sind
  • für zubehör wie parkplatz, lagerraum, …

doppelte Erklärung

100doppelte Erklärung
  • Für beide Erklärungen, wenn Sie ein Paar oder mit zwei Eigentümern sind
  • für Haus, Wohnung, Studio, …

doppelte Erklärung

70doppelte Erklärung
  • Für beide Erklärungen, wenn Sie ein Paar oder mit zwei Eigentümern sind
  • für zubehör wie parkplatz, lagerraum, …
belasting niet resident