Steuern beim Verkauf in Spanien: Beim Verkauf von Immobilien usw. müssen Sie in Spanien Steuern zahlen.
Gemeindesteuern
Die kommunale Kapitalertragssteuer, auch „plusvalía Municipal“ genannt. Dies ist eine Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird, in der sich die Immobilie befindet. Diese berechnen wir Ihnen vorab, damit Sie sich ein Bild von den Kosten machen können. Dies basiert auf dem Wert des Grundstücks und der Anzahl der Jahre, die Sie die Immobilie besitzen und nicht auf dem Wiederverkaufswert oder Marktwert!
Gewinnsteuern
Nationale Kapitalertragssteuer, auch 3%-Steuer genannt. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, zahlen Sie eine Steuer auf den von Ihnen erzielten NETTO-Veräußerungsgewinn. Das bedeutet den Unterschied zwischen:
- Kaufpreis, den Sie damals bezahlt haben, zuzüglich aller mit Ihrem Kauf verbundenen Rechtskosten wie Notargebühren, Grundbuchamtskosten, Grunderwerbssteuer und Ihre Kosten für die Überprüfung durch einen Berater wie uns.
- Verkaufspreis abzüglich aller mit dem Verkauf verbundenen gesetzlich abzuziehenden Kosten, wie z. B. unsere Rechnung, den Energieausweis, die oben beschriebene kommunale Kapitalertragsteuer und die Rechnung des Maklers.
Wenn diese Differenz positiv ist (Sie also einen Gewinn aus dem Verkauf erzielt haben), werden Sie mit einem Steuersatz von 19 % besteuert. Beim Notar müssen Sie allerdings bereits 3 % des gesamten Verkaufspreises an das Finanzamt abführen. Die Differenz zwischen den beiden muss ausgeglichen werden. Mit anderen Worten:
- Entweder Sie haben beim Notar zu viele Steuern bezahlt (die 3 % des Gesamtverkaufspreises sind höher als das, was Sie hätten zahlen sollen) und dann werden wir dafür sorgen, dass die spanischen Steuerbehörden Ihnen den zu viel gezahlten Betrag erstatten;
- Oder Sie haben beim Notar zu wenig bezahlt (die beim Verkauf einbehaltenen 3% reichen nicht aus) und wir müssen eine extra Erklärung abgeben und diese Differenz nachzahlen. VORISCHT!! Eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer können Sie nur verlangen, wenn Sie Ihre jährliche Nichtesidentensteuer korrekt eingereicht und bezahlt haben! Die Steuerbehörden werden dies prüfen, bevor sie Ihre Steuern zurückerstatten.
Lassen Sie sich davon nicht entmutigen, wir berechnen alles im Voraus, damit Sie wissen, was Sie erwartet und wieviel (oder wie wenig) Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie an die spanischen Steuerbehörden zahlen müssen.
Steuern beim Verkauf in Spanien: Abschliessend
Wenn wir Ihre Verkaufsberatung machen, berechnen wir diese Steuern selbstverständlich vorab für Sie und informieren Sie. Und reichen sie natürlich bei den zuständigen Behörden ein.
Wir bieten Ihnen auch an, das Notwendige für Sie zu erledigen, nachdem Sie bereits verkauft haben und unsere Dienstleistungen nur für die Einreichung der nationalen Kapitalertragsteuer in Anspruch nehmen möchten. Wie bereits erläutert, muss es innerhalb von 3 Monaten nach dem Verkauf eingereicht und abgerechnet werden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich!