Vermögenssteuer in Spanien: Seit etwa zehn Jahren gibt es in Spanien eine Vermögensteuer, die manchmal für Unmut sorgt, weil sie auf das jährliche Katastereinkommen und ggf. auch auf die Ausländersteuer erhoben wird. Diese Vermögenssteuer ist jährlich auf freiwilliger Basis abzuführen und wird von uns selbstverständlich für unsere Kunden nachverfolgt, berechnet und abgelegt, damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen!
Vermögenssteuer in Spanien
Die Vermögenssteuer in Spanien ist obligatorisch, wenn Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Diese sind jedoch unterschiedlich, wenn Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, und es gibt im Allgemeinen (mit wenigen Ausnahmen) einen Freibetrag von 700.000 €. Mit anderen Worten, die meisten Menschen müssen in Spanien erst dann eine Vermögenssteuer einreichen, wenn ihr Vermögen in Spanien 700.000 € übersteigt.
Ausgenommen hiervon ist, wenn Ihr Vermögen vor Abzug der Schulden mehr als 2.000.000 € beträgt. Dann muss diese Erklärung auch abgegeben werden, aber Sie müssen nichts bezahlen, da in diesem Fall keine Steuer fällig wird.
Wenn Sie kein Steuerinländer in Spanien sind:
Wenn Sie also beispielsweise in Deutschland leben und einen Landsitz in Spanien haben und Ihr Vermögen in Spanien mehr als 700.000 € (nationale Skala) beträgt, müssen Sie die Steuererklärung abgeben und die fälligen Steuern zahlen.
- Sie müssen nur Ihr Vermögen auf spanischem Hoheitsgebiet angeben, nicht Ihr Vermögen in Ihrem Heimatland.
- Abzüge von Schulden (z. B. Hypothekendarlehen) sind zulässig.
Beträgt das Netto-Endergebnis mehr als 700.000 € pro Person, sind diese Erklärung und die zu zahlende Steuer zwingend erforderlich.
Wenn Sie in Spanien steuerpflichtig sind:
Dann müssen Sie Ihr persönliches weltweites Vermögen in Spanien deklarieren und werden darauf extra besteuert, wenn das Nettoergebnis höher als die 700.000 € Freibetrag ist.
- Abzüge von Schulden (z. B. Hypothekendarlehen) sind zulässig.
- Auch der Abzug von Wohneigentum (mit einer Grenze von 300.000 €) ist möglich.
Auf diese Weise ist es möglich, dass Sie als Paar ein Vermögen bis zu 2.000.000 € haben, ohne darauf versteuert zu werden.